Heizkostenhilfe für Öl, Holz oder Pellets: Privathaushalte können Unterstützung beantragen
Mainz. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz stellt aktuell Informationen bereit zur Heizkostenhilfe des Bundes für Haushalte, die mit Heizöl, Holz oder Pellets – den so genannten nicht leitungsgebundenen Energieträgern – heizen. Rheinland-pfälzische Haushalte, auf die dies zutrifft, können demnach eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten erhalten. Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Die Heizkostenhilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden. Ausführliche Informationen und Antragstellung: https://heizkostenhilfe.rlp.de