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Lebensmittelkontrolleurin/ Lebensmittelkontrolleur

Beschreibung

Einstellungsvoraussetzung:
Dass Sie in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln vermittelt,
  • die Meisterprüfung abgelegt haben
  • oder als Techniker über einen staatlichen Abschluss verfügen
  • und eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen können.
Dauer der Ausbildung:
zwei Jahre

Ausbildungsbeginn:
01. Mai oder 01. Oktober

Aufgabengebiet:

  • Insbesondere die Kontrolle, Überwachung und Beratung der Lebensmittel herstellenden und behandelnden Einrichtungen,
  • Probeentnahmen,
  • die Verbraucherberatung,
  • die Durchführung von Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren sowie bei Bedarf die Mitwirkung bei Aufgaben der Veterinärverwaltung neben der Lebensmittelüberwachung.
Die Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin beziehungsweise zum Lebensmittelkontrolleur wird in unserem Haus nicht jedes Jahr angeboten. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor dem Einreichen einer Bewerbung bei uns über die aktuellen Ausbildungsangebote zu informieren.

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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