Lebensmittelkontrolleurin/ Lebensmittelkontrolleur
Beschreibung
Einstellungsvoraussetzung:
Dass Sie in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln vermittelt,
zwei Jahre
Dass Sie in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln vermittelt,
- die Meisterprüfung abgelegt haben
- oder als Techniker über einen staatlichen Abschluss verfügen
- und eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen können.
zwei Jahre
Ausbildungsbeginn:
01. Mai oder 01. Oktober
Aufgabengebiet:
- Insbesondere die Kontrolle, Überwachung und Beratung der Lebensmittel herstellenden und behandelnden Einrichtungen,
- Probeentnahmen,
- die Verbraucherberatung,
- die Durchführung von Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren sowie bei Bedarf die Mitwirkung bei Aufgaben der Veterinärverwaltung neben der Lebensmittelüberwachung.