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Artenschutz

Zuständige Behörde

Ansprechpartner

Veterinärwesen und Landwirtschaft
Tierärztin
Parksraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2893
Fax:  02681-81 2800
Raum:  353
E-Mail:  loreen.lehmann@kreis-ak.de

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Artenschutz, Landwirtschaft
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2833
Fax:  02681-81 2800
Raum:  348
E-Mail:  carolin.kraemer@kreis-ak.de

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Beschreibung

Allgemeines
Viele Tier- und Pflanzenarten sind in Folge des globalen Handels weltweit in ihrem Bestand gefährdet. Teilweise sind sie sogar von der Ausrottung bedroht. Stellvertretend hierfür seien Wale, Meeresschildkröten und Elefanten genannt.
Zum Schutze der bedrohten Arten wurde 1973 in Washington das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“, kurz „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ (WA), geschlossen. Mehr als achttausend Tierarten und circa vierzigtausend Pflanzenarten stehen unter seinem Schutz.

Das WA wird durch das europäische Artenschutzrecht umgesetzt. Die internationalen Schutzbestimmungen werden durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung ergänzt. Im Umgang mit artgeschützten Tieren ergeben sich verschiedene Pflichten. Eine geschützte Art darf zum Beispiel nicht ohne die Begleitpapiere erworben werden. Jeder Erwerb, die Haltung oder der Verkauf von meldepflichtigen Wirbeltieren der besonders geschützten Arten ist der unteren Naturschutzbehörde zu melden.

Der Schutzstatus einzelner Tiere oder Pflanzen kann unter www.wisia.de ermittelt werden.

Beim Erwerb exotischer Souvenirs wie etwa einem ausgestopften Tier am Urlaubsort ist Vorsicht geboten. Eine Einfuhr dem Schutz des WA unterliegender Tiere oder Pflanzen sowie deren Bestandteile nach Deutschland sind ohne Genehmigung nicht möglich.

Vorsicht bei:
  • exotischen Fellen, Pelzmänteln und -jacken,
  • allen Teilen des Nashorns oder Produkten daraus,
  • Gegenständen aus Elfenbein oder anderen Teilen von Elefanten,
  • Krokodilen, Schlangen oder ähnlichem,
  • Kakteen, Tillandsien und Orchideen,
  • Korallen, Muschel- und Schneckenschalen.
Wespen/Hornissen/Hummeln
Keine Angst vor Wespen, Hornissen und Hummeln!

Sommerzeit ist auch Wespenzeit. So mancher gerät in Sorge, wenn die Tiere vom süßen Kuchen naschen oder sich dem Limonadenglas nähern. Aber keine Panik. Solange die Tiere in Ruhe gelassen werden, sind sie friedfertig.
Wespen unterliegen grundsätzlich den allgemeinen Schutzbestimmungen. Für Hornissen und Hummeln gelten besondere Schutzbestimmungen.

Diese Bestimmungen verbieten es, die Tiere unnötig oder mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Eier und Nester dürfen weder beschädigt, noch zerstört werden.

Das eigenhändige Beseitigen von Nestern ist strikt verboten. Wenn Lebensgefahr besteht, sollten Sie Fachleute zu Hilfe rufen.
Wer ein Hornissen- oder Hummelnest umsetzen will, benötigt eine Ausnahmegenehmigung. Diese wird von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als Obere Naturschutzbehörde erteilt.

Besonders geschützte Arten
Zu unseren Aufgaben beim Vollzug des Artenschutzes für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten gehören unter anderem:
  • Führung eines Melderegisters besonders geschützter Wirbeltiere,
  • Ausstellen von Vermarktungs- und EU-Bescheinigungen


Weitere Informationen:
Herkunftsbescheinigung finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Zuchtverbände.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Bestandsmeldung nach Bundesartenschutzverordnung  | PDF-Dokument, 388 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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