Datenschutz
Zuständige Behörde
Ansprechpartner
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
57610 Altenkirchen
Beschreibung
Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat nach den gesetzlichen Bestimmungen einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt. Er hat die Aufgabe, auf die Einhaltung des Datenschutzes bei der Kreisverwaltung Altenkirchen hinzuwirken und unterstützt die Dienststellen der Kreisverwaltung bei der Sicherstellung des Datenschutzes. Er ist Ansprechpartner für die Bürger und Beschäftigten der Kreisverwaltung, die Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Amtshandlungen der Kreisverwaltung Altenkirchen haben.
Rechtsgrundlagen
- Landesdatenschutzgesetz,
- Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
- verschiedene, bereichsspezifische gesetzliche Regelungen
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.