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Führerschein - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2300
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Fahrerlaubnis-/Straßenverkehrsbehörde
Referatsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2322
Fax:  02681/81 2300
E-Mail:  marcel.hoerter@kreis-ak.de
Raum:  061

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Führerscheine
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2325
Fax:  02681/81 2300
E-Mail:  markus.hilpisch@kreis-ak.de
Raum:  058

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Beschreibung

Nach Entziehung der Fahrerlaubnis kann circa zwölf Wochen vor Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung persönlich ein formeller Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung,
  • für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, AM, AZ, B, BE, L oder T:
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre!), 
  • für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E: 
    • Gutachten eines Augenarztes, 
    • Eignungsnachweis (ärztliche oder testpsychologische Untersuchung), 
    • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe, 
    • Erklärung über Antrag oder Vorbesitz von Fahrerlaubnissen aus der EU (Europäische Union) oder EWR (Europäischer Wirtschaftsraum).

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung kann erforderlich sein bei:

  • Entzug der Fahrerlaubnis bei wiederholtem Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze,
  • bei wiederholtem Entzug durch Gericht oder Verwaltungsbehörde,
  • bei Missbrauch von Betäubungsmitteln (BTM),
  • bei Missbrauch von Alkohol.

Was ist zu tun bei Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik?
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist beizubringen, wenn:

  • die Vermutung eines Alkoholmissbrauchs besteht,
  • wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,
  • ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
  • die Fahrerlaubnis aus einem der zuvor genannten Gründe entzogen worden ist,
  • zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch besteht.

Zur Aufarbeitung einer eventuell vorliegenden Alkoholproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Selbsthilfegruppe in Verbindung setzen.

Was ist zu tun bei Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauch?
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist beizubringen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass:

  • eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln,
  • eine Einnahme von Betäubungsmitteln,
  • eine missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegt

und die Fahrerlaubnis aus einem dieser Gründe entzogen war.

Zudem ist eine eventuelle Abhängigkeit des Betroffenen zu prüfen!

Ein medizinisch-psychologisches Gutachten kann angeordnet werden, wenn:

  • eine gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt oder
  • weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.

Terminvergabe

Zur Vermeidung von Wartezeiten können nach telefonischer Absprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter Termine gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich alle Anträge auf Erteilung, Erweiterung, Umschreibung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich und persönlich gestellt werden müssen. Auch die Beantragung einer Fahrerkarte sowie eines Fahrerqualifikationsnachweises sind über die Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Diese leitet alle Anträge nach Prüfung der Personendaten an die Kreisverwaltung Altenkirchen weiter.

Eine Vorsprache bei der Kreisverwaltung kann jedoch in folgenden Fällen erforderlich sein:

  • ­Verlustmeldung und Ersatzausfertigung eines gestohlenen/verlorenen Führerscheins,
    Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins (Klasse C/CE), Ausstellung eines internationalen Führerscheins
    Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Wolf (02681 - 81-2320)
  • Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins (nach bestandener Prüfung)
    Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Erlenbusch (02681-81-2324)
  • Vorlage eines MPU-Gutachtens im Rahmen der Neuerteilung
    Zuständige Sachbearbeiter: Herr Hilpisch (02681-81-2325, Herr Hörter (02681-81-2322)
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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