Führerschein - Umschreibung von Dienstführerscheinen
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81-2300
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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Ansprechpartner
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Fax: 02681-81 2300
E-Mail: jessica.erlenbusch@kreis-ak.de
Raum: 060
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Beschreibung
Seit der Änderung des Fahrerlaubnisrechts vom 01.01.1999 dürfen die in Deutschland erteilten Dienstführerscheine der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei nur für die Führung von Dienstfahrzeugen genutzt werden und das auch nur für die Dauer des Dienstverhältnisses. Diese Führerscheine gelten nicht für private Kraftfahrzeuge.
Der Dienstführerschein kann während der Dauer des Dienstverhältnisses und noch zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem jeweiligen Dienstverhältnis und nach Abgabe des Dienstführerscheins in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Eine Ausbildungspflicht besteht nicht. Ebenso ist keine Befähigungsprüfung abzulegen.
Rechtsgrundlagen
- §§ 26 und 27 Fahrerlaubnisverordnung ;
Notwendige Unterlagen
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
- aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 Millimeter)
- Führerschein (allgemeine Fahrerlaubnis fallls vorhanden)
- Original-Dienstführerschein oder eine Bescheinigung der Dienststelle (nach Beendigung der Dienstzeit)
Terminvergabe
Zur Vermeidung von Wartezeiten können nach telefonischer Absprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter Termine gebucht werden.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich alle Anträge auf Erteilung, Erweiterung, Umschreibung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich und persönlich gestellt werden müssen. Auch die Beantragung einer Fahrerkarte sowie eines Fahrerqualifikationsnachweises ist über die Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Diese leitet alle Anträge nach Prüfung der Personendaten an die Kreisverwaltung Altenkirchen weiter.
Eine Vorsprache bei der Kreisverwaltung kann jedoch in folgenden Fällen erforderlich sein:
- Verlustmeldung und Ersatzausfertigung eines gestohlenen/verlorenen Führerscheins,
Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins (Klasse C/CE), Ausstellung eines internationalen Führerscheins
Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Wolf (02681 - 81-2320) - Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins (nach bestandener Prüfung)
Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Erlenbusch (02681-81-2324) - Vorlage eines MPU-Gutachtens im Rahmen der Neuerteilung
Zuständige Sachbearbeiter: Herr Hilpisch (02681-81-2325, Herr Hörter (02681-81-2322)