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Geldwäsche

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2300
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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beschreibung

Unter Geldwäsche wird die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes (zum Beispiel durch Drogenhandel, Waffenhandel) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf verstanden. Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Geldwäscheprävention dient vor allem dem Schutz der Unternehmen, nicht von Kriminellen zur Geldwäsche missbraucht zu werden. Geldwäsche schädigt den Ruf eines Unternehmens und kann zudem einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten.
Ausführliche und aktuelle Informationen zum Thema Geldwäsche finden Sie auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

rechtsgrundlagen

Verfügbare Formulare

Icon Formular Allgemeinverfügung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten  | PDF-Dokument, 16 kB
Icon Formular Merkblatt zur Allgemeinverfügung zur Bestellung nach § 7 Geldwäschegesetz  | PDF-Dokument, 65 kB
Icon Formular Anzeige Bestellung/Entpflichtung nach § 7 des Geldwäschegesetzes  | PDF-Dokument, 482 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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