Groß- und Schwertransporte
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Telefon:
02681/81-0
Fax: 02681/81-2300
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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Ansprechpartner
Fahrerlaubnis-/Straßenverkehrsbehörde
Referatsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Referatsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681/81 2322
Fax: 02681/81 2300
E-Mail: marcel.hoerter@kreis-ak.de
Raum: 061
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E-Mail: marcel.hoerter@kreis-ak.de
Raum: 061
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beschreibung
Als Großraum- und Schwertransporte bezeichnet man den Verkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Sie weichen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und zum Teil der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab und dürfen daher im öffentlichen Straßenverkehr nur mit besonderen Erlaubnissen oder Ausnahmegenehmigungen durchgeführt werden.
Beantragung der Ausnahmegenehmigung
Die Antragsstellung für die erforderliche Ausnahmegenehmigung sowie der weitere Genehmigungsprozess etc. erfolgt über das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes. Dieses Produkt heißt VEMAGS. VEMAGS steht für das „VErfahrensMAnagement für Großraum- und Schwertransporte".