Hilfsnavigation

Seitenoptionen

 |  Schrift
  |  Kontrast
info-punkt

Volltextsuche

Inhalt

                

A B CD E F G H I J K L M N OP QR S T U V W XYZAlle
 

Kindergarten - Elternbeiträge

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2500 und 2590
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Ansprechpartner

Kindertagesbetreuung
Sachgebietsleiterin
Parkstraße 2
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2512
Fax:  02681- 81 2501
E-Mail:  jessica.kortus@kreis-ak.de
Raum:  06

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Kindertagespflege - Verwaltung und Elternbeiträge
Sachbearbeiter
Parkstraße 2
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2577
Fax:  02681-81 2501
E-Mail:  martin.ludwig@kreis-ak.de
Raum:  05

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

beschreibung

Seit August 2010 ist der Besuch einer Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz für Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Für Kinder, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie  für Schulkinder, werden einkommensabhängige Elternbeiträge erhoben.

Die Höhe der Elternbeiträge wurde durch das Jugendamt Altenkirchen festgesetzt. Die Beiträge sind unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl zu staffeln.

Beitrags-stufe

Netto- Familieneinkommen jährlich in €

1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

4.u. mehr Kinder

1

bis 17.900

100,00 €

67,00 €

33,00 €

0,00 €

2

17.901-26.600

151,00 €

100,00 €

51,00 €

0,00 €

3

26.601-36.800

200,00 €

133,00 €

67,00 €

0,00 €

4

36.801-47.000

253,00 €

168,00 €

85,00 €

0,00 €

5

47.001-57.200

341,00 €

228,00 €

113,00 €

0,00 €

6

über 57.201

473,00 €

315,00 €

158,00 €

0,00 €

 

Die Ermittlung des individuell zu zahlenden Beitrages auf Basis der von den Eltern eingereichten Einkommensunterlagen erfolgt durch das Jugendamt Altenkirchen, die konkrete Festsetzung und Erhebung des zuvor berechneten Beitrages nimmt der jeweilige Träger der Kindertagesstätte im Nachgang vor.

rechtsgrundlagen

§ 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vom 11.09.2012, zuletzt geändert durch Art. 32 G zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 5.10.2021 (BGBl. I S. 4607)

§ 26 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vom 03.09.2019

Richtlinien über die Einstufung zur Erhebung der Elternbeiträge sowie zur teilweisen oder vollen Übernahme von Elternbeiträgen zum Besuch von Tageseinrichtungen gemäß §§ 22, 24 SGB VIII für Kinder unter zwei Jahren und Schulkinder im Landkreis Altenkirchen vom 14.07.2021

notwendige unterlagen

Wir empfehlen die Einkommensunterlagen der letzten zwölf Monate einzureichen, außerdem Belege über die Ausgaben für notwendige Versicherungen, Fahrtkosten zur Arbeit et cetera (siehe hierzu auch die Hinweise im unten stehenden Antrag zur Ermittlung der Kindergartenelternbeiträge).

gebühren

Die Gebühren werden nach entsprechender Einstufung in die Einkommensgruppen vorgenommen.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Antrag zur Ermittlung der Kindergartenelternbeiträge  | PDF-Dokument, 76 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren