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Kindertagespflege - Verwaltung und Elternbeiträge

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2500 und 2590
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Kindertagespflege
Sachbearbeiterin
Parkstraße 2
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2575
Fax:  02681/81 2501
E-Mail:  stephanie.rabsch@kreis-ak.de
Raum:  04

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Kindertagespflege - Verwaltung und Elternbeiträge
Sachbearbeiter
Parkstraße 2
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2577
Fax:  02681-81 2501
E-Mail:  martin.ludwig@kreis-ak.de
Raum:  05

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Kindertagesbetreuung
Sachbearbeiterin
Parkstraße 2
57610  Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2576
Fax:  02681/81 2501
E-Mail:  michaela-ruetscher@kreis-ak.de
Raum:  04

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beschreibung

Die Verwaltung der Kindertagespflege im Kreisjugendamt Altenkirchen ist nach der Vermittlung zu einer Tagespflegeperson zuständig für die gesamte verwaltungsmäßige Abwicklung. Hier werden anhand der monatlichen Stundennachweise die Geldleistungen der Tagespflegepersonen, sowie die entsprechenden Kostenbeiträge der Eltern in den einzelnen Fällen ermittelt.

Tagespflegepersonen und solche, die es werden möchten, werden hier über die neben der monatlichen Geldleistung möglichen finanziellen Unterstützungen und deren Voraussetzungen informiert.

Zudem ist die Verwaltung der Kindertagespflege Anlaufstelle für Eltern, die Fragen zur Höhe des von ihnen zu zahlenden Kostenbeitrags haben, oder eine Beitragsreduzierung /einen Beitragserlass beantragen möchten.

rechtsgrundlagen

notwendige unterlagen

Wir empfehlen mit der Antragstellung auf Förderung in Kindertagespflege alle Unterlagen einzureichen, die Ihr Einkommen in den letzten zwölf Monaten belegen können. Außerdem können Sie Ausgaben für notwendige Versicherungen, Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Arbeit et cetera geltend machen. Als Anhaltspunkt können Sie die im Antrag auf Kindertagespflege genannten Kriterien nutzen.

gebühren

Für die Betreuung in Kindertagespflege wird ein öffentlich-rechtlicher Kostenbeitrag gemäß § 90 SGB VIII erhoben. Dieser wird nach dem Einkommen der Antragsteller, der Anzahl der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder und der Höhe der jeweiligen Betreuungsstunden festgelegt.

Eine Übersicht über die Kostenbeiträge im Einzelnen können Sie der Satzung des Landkreises Altenkirchen über die Förderung der Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in Kindertagespflege entnehmen.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Stundennachweis zur Abrechnung der Betreuungszeiten  | PDF-Dokument, 547 kB
Icon Formular Arbeitszeitbescheinigung  | PDF-Dokument, 110 kB
Icon Formular Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter von unter einem Jahr  | PDF-Dokument, 79 kB
Icon Formular Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen 1 und 3 Jahren  | PDF-Dokument, 199 kB
Icon Formular Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen 3 und 6 Jahren  | PDF-Dokument, 197 kB
Icon Formular Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen 6 und 14 Jahren  | PDF-Dokument, 47 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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