Kontrollgerätekarten
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681/81-0
Fax: 02681/81-2300
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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Fax: 02681/81-2300
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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Ansprechpartner
Fahrerlaubnis-/Straßenverkehrsbehörde
Referatsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Referatsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681/81 2322
Fax: 02681/81 2300
E-Mail: marcel.hoerter@kreis-ak.de
Raum: 061
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E-Mail: marcel.hoerter@kreis-ak.de
Raum: 061
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beschreibung
Das Digitale Kontrollgerät löst die bisher eingebauten Fahrtenschreiber ab.
Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen Kraftfahrer eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert. Fahrerkarten können bei den Fahrerlaubnisbehörden des Hauptwohnortes beantragt werden.
Der entsprechende Antrag wird vom zuständigen Mitarbeiter aufgenommen.
Nähere Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen, Gültigkeit und sonstige Voraussetzungen erhalten Sie beim zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung.
Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen Kraftfahrer eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert. Fahrerkarten können bei den Fahrerlaubnisbehörden des Hauptwohnortes beantragt werden.
Der entsprechende Antrag wird vom zuständigen Mitarbeiter aufgenommen.
Nähere Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen, Gültigkeit und sonstige Voraussetzungen erhalten Sie beim zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung.
gebühren
- 42 Euro Fahrerkarte
- 50 Euro Werkstattkarte
- 42 Euro Unternehmerkarte