Sozialpsychiatrischer Dienst
Zuständige Behörde
Ansprechpartner
Sachbearbeiter
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2700
E-Mail: mario.christian@kreis-ak.de
Raum: UG 005
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Sachbearbeiterin
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2700
E-Mail: doris.lindlohr@kreis-ak.de
Raum: UG 009
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Sachbearbeiter
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2700
E-Mail: matthias.marx@kreis-ak.de
Raum: 007
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Sachbearbeiterin
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2700
E-Mail: valerie.hilse@kreis-ak.de
Raum: UG 008
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Beschreibung
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist ein Bestandteil der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung. Er ist der Abteilung Gesundheit der Kreisverwaltung Altenkirchen angegliedert und für die Versorgung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Altenkirchen zuständig.
Das kostenlose und vertrauliche Beratungs- und Betreuungsangebot wird von Sozialarbeitern durchgeführt.
Die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind im Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen Rheinland-Pfalz (PsychKHG) verankert.
Der Sozialpsychiatrische Dienst hat dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Leben innerhalb der gewohnten sozialen Umgebung ermöglicht wird. Neben frühzeitiger ärztlicher Behandlung, zu der die Betroffenen motiviert werden sollen, ist die Abklärung von und Anbindung an Hilfen und Leistungen des gesamten Sozialsystems von großer Bedeutung.
Der Sozialpsychiatrische Dienst steht allen volljährigen Bürgern zur Verfügung, die sich über Fragen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen informieren möchten, so zum Beispiel bei
- Personen mit einer psychischen Erkrankung insbesondere solche, die ansonsten keine Hilfe bekommen, beziehungsweise diese krankheitsbedingt nicht annehmen können,
- psychosozialen Konfliktsituationen,
- psychisch krankhaften Altersveränderungen,
- psychiatrischen Mehrfacherkrankungen zum Beispiel Suchterkrankungen in Verbindung mit psychischer Erkrankung,
- Menschen in seelischen Notlagen
- Krisensituationen zur Abwendung einer Gefährdung
- Angehörigen, Freunden und Mitmenschen, die Beratung für den Umgang mit an einer psychischen Erkrankung leidenden Person wünschen.
Von der Situation des Hilfebedürftigen ausgehend, wird Unterstützung in Form von individuellen Beratungen und im Einzelfall auch eine kontinuierliche Begleitung angeboten.
Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Sie kann telefonisch, im persönlichen Gespräch oder auch per Hausbesuch erfolgen.
Eine vorherige Terminabsprache ist erwünscht.
Leistungsangebot:
- Beratung bei Problemen im Zusammenhang mit einer psychiatrischen Erkrankung
- Betreuungsangebote
- Informationen über individuelle Hilfsmöglichkeiten von sozialen Leistungen sowie Hilfestellung bei deren Beantragung,
- Krisenintervention
- Unterstützung bei der Bewältigung von psychiatrischen Erkrankungen und sozialer Integration
- Vermittlung von Kontakten zu anderen Einrichtungen und Behörden sowie Kliniken
Rechtsgrundlagen
- Landesgesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst Rheinland Pfalz(ÖGdG) vom 17.11.1995 in Verbindung mit dem
- Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen Rheinland-Pfalz (PsychKHG) vom 01.01.2021