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Ausbildung für den beruf der hygienekontrolleurin/des hygienekontrolleurs

Beschreibung

Einstellungsvoraussetzung:
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Realschul- oder Hauptschulabschluss und zusätzlich entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung (zum Beispiel Krankenpflegebereich) von mindestens zweijähriger Dauer
    oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung als Desinfektor(in) und eine zweijährige Tätigkeit als Desinfektor(in) im Gesundheitswesen
Dauer der Ausbildung:
zwei Jahre

Ausbildungsbeginn:
01. Dezember

Aufgabengebiet:

  • insbesondere die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes,
  • die Dokumentation von Untersuchungs- und Überwachungsergebnissen,
  • die Überwachung der Trinkwasser- und Badewasserqualität
  • sowie im Rahmen der Medizinalaufsicht Besichtigung unter anderem von Kliniken, Arztpraxen und Altenheimen.
Die Ausbildung zur Hygienekontrolleurin beziehungsweise zum Hygienekontrolleur wird in unserem Haus nicht jedes Jahr angeboten. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor dem Einreichen einer Bewerbung bei uns über die aktuellen Ausbildungsangebote zu informieren.

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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