Muss die Regelschule mein mit MRGN-besiedeltes Kind in ihrer Einrichtung aufnehmen?
Die Schulleitung darf die Aufnahme eines mit MRGN-besiedelten Kindes nicht ablehnen (siehe zum Beispiel Erlass des hessischen Kultusministeriums vom 18.6.2014). Auch sind die Eltern nicht verpflichtet, die Besiedlung ihres Kindes mit MRGN der Schulleitung mitzuteilen. Falls die Eltern die Information an die Schulleitung weitergeben oder diese durch andere Quellen die Information erhalten, ist diese natürlich streng vertraulich zu behandeln. Um die Unsicherheiten im Umgang mit MRGN zu beheben, sollte die Schulleitung sich bei den Experten der Gesundheitsämter informieren.