Stellt eine MRSA-Besiedlung eine Kontraindikation Zur aufnahme in einem Pflegeheim dar?
Einrichtungsbezogene Besonderheiten in stationären Pflegeeinrichtungen:
Jede Institution, die pflegebedürftige Personen betreut (also auch Pflegeheime und Altenheime), muss in der Lage sein, Menschen zu versorgen, die mit multiresistenten Erregern besiedelt oder infiziert sind. Für die Prävention von Erregerübertragungen sind ohnehin genau die Maßnahmen angemessen („Basishygiene“), die im Umgang mit jedem Bewohner bzw. Patienten praktiziert werden müssen und zwar unabhängig davon, ob ein auffälliger Erreger festgestellt wurde oder nicht. Folglich ist die Ablehnung eines MRSA-Trägers fachlich nicht zu begründen. In jedem Fall muss jedoch unter Berücksichtigung der bestehenden Grunderkrankung eine individuelle Einschätzung des Übertragungsrisikos erfolgen und es müssen ggf. bei Vorliegen von Risikofaktoren Maßnahmen situationsbezogen ergänzt werden. (Siehe auch Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut „Infektkionsprävention in Heimen").
Jede Institution, die pflegebedürftige Personen betreut (also auch Pflegeheime und Altenheime), muss in der Lage sein, Menschen zu versorgen, die mit multiresistenten Erregern besiedelt oder infiziert sind. Für die Prävention von Erregerübertragungen sind ohnehin genau die Maßnahmen angemessen („Basishygiene“), die im Umgang mit jedem Bewohner bzw. Patienten praktiziert werden müssen und zwar unabhängig davon, ob ein auffälliger Erreger festgestellt wurde oder nicht. Folglich ist die Ablehnung eines MRSA-Trägers fachlich nicht zu begründen. In jedem Fall muss jedoch unter Berücksichtigung der bestehenden Grunderkrankung eine individuelle Einschätzung des Übertragungsrisikos erfolgen und es müssen ggf. bei Vorliegen von Risikofaktoren Maßnahmen situationsbezogen ergänzt werden. (Siehe auch Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut „Infektkionsprävention in Heimen").