Muss ich die Kindergarten- beziehungsweise Schulleitung informieren, wenn mein mit MRGN(ESBL)-besiedeltes Kind diese Einrichtungen besucht?
Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Information der Kindergarten-/Schulleitung über die MRGN(ESBL)-Besiedlung Ihres Kindes (siehe IfSG). Zur Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses ist dies jedoch zu erwägen. In diesem Falle sollten Sie die Schulleitung darauf hinweisen, dass diese Information strengstens vertraulich zu behandeln ist.