Darf ein Kind mit einer MRSA-Besiedlung einen Kindergarten beziehungsweise eine Schule besuchen in der Kinder mit chronischen Grunderkrankungen, Hauterkrankungen, offene Wunden, beziehungsweise mit Immunschwäche betreut werden.
In diesem Fall hat eine eingehende Risikoanalyse mit Bewertung der Schutzziele (Soziale Kontakte im Rahmen der Gemeinschaft gegenüber der Vermeidung der Übertragung auf Kinder mit prädisponierenden Faktoren; siehe N.Wischnewski, RKI, Ulmer Symposium 2009) von einem Expertenteam unter Einbeziehung des zuständigen Gesundheitsamtes zu erfolgen. Als Maßnahmen zur Verhinderung einer Übertragung kommen zum Beispiel in Frage: Händehygiene der Erzieher/Bezugspersonen nach Umgang mit Sekreten; Händewaschen beim betroffenen Kind vor gemeinsamen Mahlzeiten oder vor Gruppenaktivitäten mit häufigem Handkontakt; kindbezogenes Spielzeug; bei Erkältung/Husten/Singen: räumliche Distanz zu anderen Kindern. Es sollte grundsätzlich auch die Möglichkeit einer Sanierung abgeklärt werden.
Naturgemäß kann bei dieser Frage nur eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.