Darf ein Bewohner mit MRSa am Gemeinschaftsleben einer stationären Pflegeeinrichtung oder vergleichbaren Einrichtung teilnehmen?
Einrichtungsbezogene Besonderheiten in stationären Pflegeeinrichtungen:
Soziale Kontakte zu Mitbewohnern und Besuchern unterliegen keinen Einschränkungen. Mobile Bewohner mit besiedelten chronischen Wunden/Tracheostoma/Harnwegsbesiedlungen können am Gemeinschaftsleben teilnehmen, wenn Hautläsionen/offene Wunden verbunden sind, das Tracheostoma abgedeckt ist und bei medizinischer Indikation zur Harnableitung geschlossene Systeme verwendet werden.
Soziale Kontakte zu Mitbewohnern und Besuchern unterliegen keinen Einschränkungen. Mobile Bewohner mit besiedelten chronischen Wunden/Tracheostoma/Harnwegsbesiedlungen können am Gemeinschaftsleben teilnehmen, wenn Hautläsionen/offene Wunden verbunden sind, das Tracheostoma abgedeckt ist und bei medizinischer Indikation zur Harnableitung geschlossene Systeme verwendet werden.