Kinderrechte
Kinder haben Rechte, die geachtet und beachtet werden müssen. Festgehalten ist dies in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Sie gilt für alle Kinder und Jugendlichen auf der Welt bis zum Alter von 18 Jahren. Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 durch die Vollversammlung der Vereinigten Nationen verabschiedet und gilt seit 1992 in Deutschland. Die Grundpfeiler der Kinderrechtskonvention sind:
- Recht auf Leben
Das Lebensrecht eines jeden Kindes ist zu garantieren.
- Recht auf Gleichbehandlung:
Kein Kind darf wegen seiner nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft diskriminiert werden.
- Recht auf Vorrang zum Wohl des Kindes:
Bei jeder behördlichen, politischen, gerichtlichen oder sonstigen Maßnahme sind die Interessen und das Wohl der Kinder vorrangig zu berücksichtigen.
- Recht auf Achtung der Meinung des Kindes:
Bei allen Entscheidungen, die Kinder selbst betreffen, sind diese angemessen zu beteiligen und sollen zu ihrer Meinung befragt werden.
Zu den wichtigsten Rechten gehören der Schutz von Kindern vor Gewalt, ihre Beteiligung an Entscheidungen, die sie betreffen, eine optimale Bildung, die Sicherung ihrer Gesundheit und ihrer Chancen auf eine gute Zukunft. Die Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln, die im Einzelnen erläutern, worauf Kinder Anspruch haben sollen.
Bund, Länder und Kommunen setzen sich mit unterschiedlichen Aktionsprogrammen für die Beachtung und Umsetzung der Kinderrechte und für mehr Kinderfreundlichkeit in der Gesellschaft ein. Auch beim Kinderschutzbund steht der Einsatz für die Rechte der Kinder an erster Stelle.
Deutscher Kinderschutzbund - Ortsverband Altenkirchen e.V. Wilhelmstraße 33 D-57610 Altenkirchen |
| ||||||||||
Deutscher Kinderschutzbund - Ortsverband Betzdorf-Kirchen Decizer Straße 1 D-57518 Betzdorf |
| |||||||



