Vorsorge fürs Alter
Krankheit, Behinderung oder Unfall kann jeden in die Situation bringen, dass man die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. In einem solchen Fall erfolgt durch vormundschaftsgerichtlichen Beschluss die Bestellung eines Betreuers. Es besteht aber auch die Möglichkeit, in „gesunden Zeiten“ Vorsoge zu treffen.



