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Anmeldung der Geburt beim Standesamt/Geburtsurkunde


Wenn das Baby da ist, ist die Geburt innerhalb einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk es geboren ist. Ist das Baby im Krankenhaus zur Welt gekommen, wird die Geburt innerhalb der geforderten Frist direkt von Krankenhaus angezeigt; bei Hausgeburten stellen der Arzt oder die Hebamme eine entsprechende Bescheinigung aus, die die Standesämter für die Beurkundung benötigen. Abhängig vom Familienstand, vom Namen und der elterlichen Sorge, von der Staatsangehörigkeit der Eltern, sind für die Geburtsurkunde unterschiedliche Unterlagen mitzubringen.

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