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www.das-neue-bafoeg.de
Informationsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

www.studentenwerke.de
Zusammenschluss der Studentenwerke in Deutschland mit Informationen für Studierende

BAföG - staatliche Förderung für die Ausbildung von Schülern und Studenten


Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, regelt die staatliche Förderung für die schulische Bildung, die Ausbildung und das Studium. Die größte Gruppe, die BAföG-Leistungen bezieht, sind Studentinnen und Studenten. Studieren bedeutet, Zeit und Engagement in die eigene Ausbildung zu investieren. Das ist lohnenswert für die Zukunft, kostet aber auch Geld. Die Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist eine Möglichkeit, das Studium (mit) zu finanzieren. Neben dem Studenten-BAföG gibt es das Schüler-BAföG, welches Schülerinnen und Schüler der allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie des Zweiten Bildungsweges je nach Erfüllen der Kriterien erhalten können.

Ziel des BAföG ist, jedem jungen Menschen unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation die Chance zu geben, eine Ausbildung bzw. ein Studium zu absolvieren. Als Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch ist die Bewilligung von BAföG an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wer einen BAföG-Antrag stellt, muss in der Regel jünger als 30 Jahre und die Ausbildungsstätte förderungswürdig im Sinne des Gesetzes sein. Grundsätzlich ist die Förderung vom Verdienst und Vermögen des Antragstellers und dem Einkommen der Eltern und ggf. des Ehepartners abhängig. BAföG wird für die gesamte Dauer der Ausbildung geleistet. Bei Studierenden gibt es eine Förderungshöchstdauer, die der Regelstudienzeit entspricht. Ausnahmen und Sonderregelungen gibt es z. B. für Studierende mit Kind.

Für den Besuch einer schulischen Ausbildung kann bereits ab der 10. Klasse ein Anspruch auf BAföG-Leistungen bestehen. Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Studierende erhalten die Leistung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses staatliches Darlehen. Grundsätzlich muss also nur die Hälfte der BAföG-Förderung nach dem Studium zurückgezahlt werden, maximal derzeit 10.000 €.

Ausbildungsförderung wird auf Antrag gewährt. Studentinnen und Studenten stellen ihren Bafög-Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Hoch- bzw. Fachhochschule bzw. dem Studentenwerk. Für die Beantragung des Schüler-BAföG sind in Rheinland-Pfalz hauptsächlich diejenigen Kreis- oder Stadtverwaltungen zuständig, in deren Bezirk die Eltern des Antragstellers wohnen. Über Ausnahmeregelungen und Besonderheiten der Zuständigkeit geben die örtlichen BAföG-Ämter Auskunft. Das Amt für Ausbildungsförderung entscheidet in der Regel immer über einen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten ab Antragstellung. Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden.

Informationen zum BAföG, den Fördervoraussetzungen und Fördersätzen geben die Studentenwerke der Hochschulen bzw. bei der Schülerförderung nach dem BAföG die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreis- bzw. Stadtverwaltungen. Wer Anspruch auf BAföG hat, wie sich die Höhe berechnet und nach welchen Modalitäten die Rückzahlung erfolgt, kann dies auch über das BAföG-Online-Portal des Bundesministeriums für Bildung- und Forschung nachlesen oder für eine individuelle Beratung die gebührenfreie BAföG-Hotline nutzen. Neben BAföG gibt es übrigens weitere Fördermöglichkeiten wie beispielsweise den Bildungskredit für Schüler und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen, der beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden kann oder die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende. Hierzu informieren die örtlichen Arbeitsagenturen. Im Rahmen der Begabtenförderung kann evtl. ein Stipendium als Alternative zu einer Ausbildungsförderung durch das BAföG in Frage kommen.

BAföG

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