Kindergesundheit
Jedes Kind hat ein Recht auf eine gesunde und positive Entwicklung. Recht und Pflicht der Eltern ist, hierfür Sorge zu tragen. Ebenso erhalten Eltern von vielen Seiten Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für Pflege, Bildung und Erziehung und ein gesundes Aufwachsen ihrer Kinder.
Das neue Gesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit in Rheinland-Pfalz setzt hier Schwerpunkte. Es sieht u. a. den Aufbau von lokalen Netzwerken mit vielen unterschiedlichen Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen, mit Krankenhäusern, Gesundheits- und Jugendamt vor, die künftig zum Wohl des Kindes noch enger zusammenarbeiten.
Bei Fragen zur Gesundheit und Entwicklung des Kindes sind die Kinderärztinnen und -ärzte vorrangige Ansprechpartner. Die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung des Kindes prägend. Umso wichtiger ist es, frühzeitig möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken.



