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Kinder_im_Bällchenbad
www.mbwjk.rlp.de
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-PFalz

www.vivafamilia.de  
Initiative des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit. Familie und Frauen Rheinland-Pfalz

Kindertagesbetreuung – Erziehung, Bildung und Betreuung


Kinder haben ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung im Kindergarten. Dieser Anspruch bezieht sich auf einen Vor- und Nachmittagsplatz (Teilzeitplatz). Ab 01.08.2010 haben Kinder vom zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten. Weiterhin ist ab dem 01.08. 2010 der Besuch des Kindergartens für Kinder in Rheinland-Pfalz vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei. Bereits heute schon ist das letzte und ab 01.09.2008 das vorletzte Kindergartenjahr beitragsfrei.

Bund, Land und Kommunen unternehmen große Anstrengungen, das Betreuungsangebot für Kinder aller Altersstufen qualitativ und bedarfsgerecht auszubauen. Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) wurde ein wertvoller Schritt zu einer kind- und familiengerecht ausgerichteten Sozialpolitik vorbereitet, der positive Rahmenbedingungen für die Zielumsetzung regelt. Die Verbesserung der Kinderbetreuung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine gesellschaftliche Aufgabe, für die alle Akteure gemeinsam Verantwortung tragen. Dabei soll der Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder die elterliche Erziehungsverantwortung nicht ersetzen, sondern sie unterstützen und ergänzen.

Bereits 2002 hat sich der Landkreis Altenkirchen in seinem Regionalleitbild die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Kinder- und Familienfreundlichkeit als übergeordnetes Ziel gesetzt. Um dies zu erreichen und um den Rechtsanspruch zu erfüllen, hat der Kreis in den vergangenen Jahren zusammen mit den Gemeinden, freien Trägern und dem Land viel in den Neubau und die Erweiterung bestehender Kindertagesstätten investiert. Bei der Planung wurden frühzeitig die Aufnahme von Klein- und Hortkinder berücksichtigt und Betreuungsplätze Zug um Zug erweitert.

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