| Kreisbeigeordnete und leitende staatliche Beamtinnen |
Die Kreisbeigeordneten sind ehrenamtlich tätig. Sie vertreten den Landrat, wenn dieser verhindert ist. Den Kreisbeigeordneten ist jeweils ein Geschäftsbereich übertragen.
Die drei Kreisbeigeordneten bilden mit dem Landrat den Kreisvorstand des Landkreises Altenkirchen. Sie verwalten ihren Geschäftsbereich im Rahmen der Beschlüsse des Kreistages und der allgemeinen Richtlinien des Landrates selbständig.
Für die Erledigung der staatlichen Aufgaben der Kreisverwaltung Altenkirchen wird vom Minister des Innern und für Sport, im Einvernehmen mit dem Landrat ein Landesbeamter des höheren Dienstes zum leitenden staatlichen Beamten bestellt. Den leitenden staatlichen Beamtinnen Gabriele Wetzel und Marion Ostermann ist gemeinsam ein Geschäftsbereich zur Leitung übertragen. Dort sind sie ständige Vertreterinnen des Landrates und verwalten ihren Geschäftsbereich selbstständig im Rahmen der Richtlinien und Weisungen des Landrates und der Beschlüsse der Kreisgremien. An den Sitzungen des Kreisvorstandes, des Kreistages und seiner Ausschüsse können sie mit beratender Stimme teilnehmen.