| Der Kreistag |
Der Kreistag setzt sich zusammen aus
- den gewählten Kreistagsmitgliedern und
- dem Vorsitzenden (Landrat oder im Vertretungsfall Kreisbeigeordneter).
Die Mitglieder des Kreistages werden von den Bürgern des Landkreises Altenkirchen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Anzahl der Kreistagsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landkreises. Der Kreistag setzt sich zusammen aus 46 Mitgliedern und dem Vorsitzenden.
Sitzverteilung im Kreistag:
CDU 19 Sitze SPD 14 Sitze FDP 5 Sitze Bündnis 90/Die Grünen 3 Sitze FWG 3 Sitze Linke 2 Sitze
Die Kreistagsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus. Hierbei sind sie nicht an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler gebunden.
Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen hat oder der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag ihm bestimmte Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen hat. Der Kreistag beschließt insbesondere:
- Satzungen
- Haushaltsplan
- Jahresrechnung
- Bildung von Ausschüssen
- Übernahme freiwilliger Leistungen
Nähere Informationen zu den Inhalten der Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse erhalten Sie hier.