AK-mittendrin Der Kreistag

Der Kreistag setzt sich zusammen aus 

Die Mitglieder des Kreistages werden von den Bürgern des Landkreises Altenkirchen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Anzahl der Kreistagsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landkreises. Der Kreistag setzt sich zusammen aus 46 Mitgliedern und dem Vorsitzenden.

Sitzverteilung im Kreistag:

CDU 19 Sitze
SPD 14 Sitze
FDP 5 Sitze
Bündnis 90/Die Grünen 3 Sitze
FWG 3 Sitze
Linke 2 Sitze

Die Kreistagsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus. Hierbei sind sie nicht an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler gebunden.

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen hat oder der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag ihm bestimmte Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen hat. Der Kreistag beschließt insbesondere:

  • Satzungen
  • Haushaltsplan
  • Jahresrechnung
  • Bildung von Ausschüssen
  • Übernahme freiwilliger Leistungen

Nähere Informationen zu den Inhalten der Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse erhalten Sie hier.

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