| Ausschüsse des Kreistages |
Der Kreistag kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden
Entscheidung Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Kreistagsmitgliedern oder aus Kreistagsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern des Landkreises zusammen. Mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses soll jedoch Mitglied des Kreistages sein.
Der wichtigste Ausschuss des Kreistags ist der Kreisausschuss. Dieser ist ein Pflichtausschuss, dem nur Mitglieder des Kreistages angehören dürfen.
Nähere Informationen zu den Inhalten der Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse erhalten Sie hier.
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