Auch in diesem Jahr können Hausbesitzer im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Dorferneuerung für die Sanierung und Umbauten von älteren ortbildsprägenden Anwesen in den Ortskernen Zuschüsse vom Land erhalten. Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Die Dorferneuerung in Rheinland – Pfalz will das Dorf wieder als Einheit sehen und zusammenführen. Für den alten Ortskern heißt das: Renovierung der alten ortsbild-prägenden Anwesen (Baujahr bis 1945). Dabei bietet die vorhandene Bausubstanz oft ideale Bedingungen. Das Ortsbild bestimmt den Maßstab für das Planen und Bauen im Dorf. Das heißt, die bestehende Siedlungsstruktur erkennen und weiterentwickeln. Die Einfachheit und die Schlichtheit prägen die Dorfarchitektur. Ganz wichtig bei der Neunutzung ist, alte Sünden nicht zu wiederholen. Die ortstypischen Bauformen sollten erhalten und regionaltypische Materialien verwendet werden. Materialien und Bauteile, die den ortsbildprägenden Anforderungen und somit der Dorferneuerung widersprechen, können nicht gefördert werden. Ebenfalls sind Maßnahmen, die ganz oder teilweise Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen, nicht förderfähig. Grundvoraussetzung für eine Förderung aus dem Dorferneuerungsprogramm ist, dass die Ortsgemeinde über ein Dorferneuerungskonzept verfügt. Informationen hierüber erhalten Sie bei beim Ortsbürgermeister/-in, der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Kreisverwaltung.
Die Förderung ist immer vom Einzelfall abhängig und liegt im Ermessen der Bewilligungsbehörde. Die Zuwendung beträgt zwischen 20% - 30% der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 20.452,- €.
|
ehem. landwirtschaftlich genutztes Anwesen, vor der Sanierung
Erfolgreich realisierte Dorferneuerungsmaßnahme: Anwesen vor der Sanierung
|
Welche Maßnahmen werden gefördert: Erneuerung, Aus- und Umbau älterer, orts- oder landschaftsprägender Gebäude inkl. Hof- und Grünflächen Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz (z.B. Ausbau von ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohnzwecken) Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit orts- und landschaftsprägenden Charakter inkl. Hof – und Grünflächen Bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung wohnstättennaher Arbeitsplätze Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen.
Eine Förderung im Rahmen der Dorferneuerung ist nur ab einem Investitionsvolumen (zuwendungsfähige Kosten) in einer Höhe von mindestens 7.669,- € möglich. Bei Schaffung von neuem Wohnraum kann die Förderung bis zu 153 €/m² (abhängig von der Wertigkeit des Anwesens) betragen, insgesamt jedoch höchstens 20.452,- €. Unbare Eigenleistungen werden bis zu 30% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten anerkannt. Selbsthilfeleistungen sind vor Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Kreisverwaltung Altenkirchen, als zuständige Bewilligungsbehörde, abzustimmen. Ein Rechtsanpruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Kreisver-waltung als Bewilligungsbehörde entscheidet unter Beachtung der Zielsetzung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Höhe des Zuschusses. Wichtig ist, dass vor Bau- bzw. Planungsbeginn ein Gespräch zwischen Antragsteller und der Kreisverwaltung Altenkirchen stattgefunden hat. In diesem Gespräch wird Vorort die Maßnahme besprochen. Nach Festlegung von Rahmenbedingungen und Umgang der Maßnahme kann ein Antrag gestellt werden. Maßnahmen, die bereits begonnen wurden bzw. abgeschlossen sind, können nicht gefördert werden. Nähere Informationen zu Fördermöglichkeiten erteilt die Kreisverwaltung Altenkirchen, Referat Dorferneuerung, Tel. - Nr. 02681/812620 (Sabine Kämpf).
|
AnwesennachderSanierung
Erfolgreich realisierte Dorferneuerungsmaßnahme: Anwesen nach der Sanierung
|
|
|