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26.07.2022

Erdanschüttungen sind genehmigungspflichtig - Untere Naturschutzbehörde rät zu rechtzeitiger Abstimmung

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Wer eine Anschüttung plant, sollte rechtzeitig Kontakt mit der UNB aufnehmen. (Foto: Kreisverwaltung)

Ungenehmigte und somit illegale Erdanschüttungen im baulichen Außenbereich nehmen laut Kreisverwaltung zu. Teilweise werden diese Anschüttungen sogar in geschützten Bereichen wie Feuchtbiotopen oder entlang von Gewässern vorgenommen. In der Regel sind diese Anschüttungen nach behördlicher Prüfung von den Verursachern und den Flächeneigentümern vollständig zurückzubauen und der ursprüngliche Ausgangszustand der Flächen wieder herzustellen.

Selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen bis zu einer Fläche von 300 Quadratmetern und bis zu einer Höhe von zwei Metern bedürfen zwar laut Landesbauordnung keiner Baugenehmigung. Dies trifft jedoch nicht auf Aufschüttungen und Abgrabungen im Außenbereich  – das heißt: am Ortsrand und außerhalb der bebauten Ortslage – zu, die unter die Naturschutz- und Wassergesetze von Bund und Land fallen. Hier ist im Vorfeld eine naturschutzrechtliche oder gegebenenfalls eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Hintergrund: Die Anschüttung verändert die belebte Bodenschicht, es ist ein Eingriff in Natur und Landschaft. Die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) bei der Kreisverwaltung prüft im Vorfeld, ob und unter welchen Voraussetzungen Anschüttungen realisiert werden können – bei Bedarf unter Hinzuziehung weiterer betroffener Fachbehörden. Eine Genehmigung gibt es, wenn die Maßnahme nicht in einem ökologisch sensiblen Bereich liegt, der Bodenverbesserung oder der Bewirtschaftungserleichterung dient und das Auffüllmaterial unbelastet und geeignet ist.

Daher: Wer eine Anschüttung plant, sollte rechtzeitig Kontakt mit der UNB aufnehmen. In vielen Fällen lässt sich eine einfache und zeitnahe Klärung herbeiführen.

● Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde: Tel.: 02681-81-2655, -2663, -2652, E-Mail: UNB@kreis-ak.de



Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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