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Asyl

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2300
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Ausländerbehörde
Sachgebietsleiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681-81 2315
Fax:  02681-81 2301
E-Mail:  mario.mueller@kreis-ak.de
Raum:  47

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Bitte sprechen Sie bei der Ausländerbehörde nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor.  
-with appointment only-

Beschreibung

Die Durchführung von Asylverfahren ist Aufgabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg.

Der Begriff Asyl stammt aus dem Griechischen; "Asylon" bedeutet Zufluchtstätte, "asylos" das, was nicht ergriffen werden kann. In früheren Zeiten waren Asyle meist geheiligte Orte, die den Flüchtenden vor dem Zugriff der weltlichen Macht schützten.

Mit der Aufnahme des Satzes "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" in den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes ist das Asylrecht als einklagbarer Rechtsanspruch mit Verfassungsrang ausgestattet worden. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Es gilt allein für politisch Verfolgte, das heißt für Personen, die eine an asylerhebliche Merkmale anknüpfende staatliche - gegebenenfalls auch quasi-staatliche - Verfolgung erlitten haben beziehungsweise. denen eine solche unmittelbar droht.

Allgemeine Notsituationen - wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Arbeitslosigkeit - sind damit als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und auf der Homepage des Bundesinnenministeriums zur Zuwanderung.

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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