Baukontrollen
Zuständige Behörde
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57610 Altenkirchen
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Beschreibung
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Die Baukontrolle kommt sowohl bei genehmigungspflichtigen als auch genehmigungsfreien Bauvorhaben in Betracht. Sie erfolgt unter anderem nach Baufertigstellung, von Amts wegen oder auf Anzeigen hin.
Rechtsgrundlagen
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Notwendige Unterlagen
Zur Kontrolle sind die jeweiligen Bauunterlagen des Vorhabens erforderlich. Unter anderem kann zur Baukontrolle der Einblick in Baupläne, Zeichnungen, Fachbescheinigungen oder die Baugenehmigung erforderlich sein.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehördern und über die Vergütung der Leistungen für Prüfingenieure für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Die Höhe der Gebühr ist einzelfallabhängig.
Die Höhe der Gebühr ist einzelfallabhängig.