Biotope
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Umwelt- und Naturschutz
Sachbearbeiter
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Fax: 02681-81 2688
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Beschreibung
Ein Biotop gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz ist ein "Lebensraum“ für Pflanzen und Tiere. In der „Biotopkartierung des Landes Rheinland-Pfalz“ wurden für die Pflanzen- und Tierwelt bedeutsame Biotoptypen landesweit erfasst, zu Biotopkomplexen zusammengefasst und in Karten dargestellt (http://www.naturschutz.rlp.de/?q=kartendienst). Zu jedem Biotopkomplex und den darin enthaltenen Biotoptypen sind detaillierte textliche Erläuterungen, Artenangaben und Bewertungen vorhanden.
Im Rahmen dieser Kartierung wurden ebenso (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) die gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Biotoptypen erfasst. Diese Biotopkartierung stellt eine Arbeitshilfe für die Naturschutzbehörden dar, aber auch für alle, die sich mit Planungsprozessen in der Landschaft auseinandersetzen.
Weitere Informationen:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung
Im Rahmen dieser Kartierung wurden ebenso (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) die gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Biotoptypen erfasst. Diese Biotopkartierung stellt eine Arbeitshilfe für die Naturschutzbehörden dar, aber auch für alle, die sich mit Planungsprozessen in der Landschaft auseinandersetzen.
Weitere Informationen:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung