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Erholungsmaßnahmen

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2500 und 2590
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

beschreibung

Zu den Erholungsmaßnahmen zählen die Familienerholung sowie die Kinder- und Jugenderholung

Familienerholung
Zuschüsse zur Familienerholung werden gewährt, um kinderreichen Familien, Alleinerziehenden und Familien mit geringen Einkommen oder Familien mit behinderten Kindern, die Möglichkeit eines Urlaubes in auf die Bedürfnisse dieser Familien zugeschnittenen Urlaubsquartieren zu ermöglichen. Grundsätzlich werden nur Ferienaufenthalte in Einrichtungen von als gemeinnützig anerkannten Trägern gewährt.Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt innerhalb der dem Kreis hierfür zur Verfügung stehenden jährlichen finanziellen Mittel. Für weitergehende Fragen, steht Ihnen gerne unser  Ansprechpartner in der Kreisverwaltung zur Verfügung.

Kinder- und Jugenderholung
Erholungsmaßnahmen für Kinder- und Jugendliche werden, je nach Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln, vom Kreis gefördert. In der Regel werden die Erholungsmaßnahmen von den Verbänden der freien Träger der Jugendhilfe und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe durchgeführt. Die Unterstützung der Kinder- und Jugenderholung wird gewährt, um auch Kindern aus Familien mit geringem Einkommen eine Teilnahme an Erholungsmaßnahmen zu ermöglichen. Hierzu ist ein Antrag der betreffenden Familien über den Träger an die Kreisverwaltung zu stellen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt an den Träger. 

Zu Fragen des Zeitpunktes, der Dauer der Maßnahmen sowie des Antragsverfahrens, setzen Sie sich bitte unmittelbar mit den jeweiligen Trägern oder Ihrem Ansprechpartner in der Kreisverwaltung in Verbindung.

 

gebühren

Es fallen keine Gebühren an.
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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