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Fischerprüfung

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2300
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

Kontaktformular
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Beschreibung

Sie möchten an einem deutschen Gewässer einen Fischereischein lösen und angeln gehen? Dafür müssen Sie die Fischerprüfung ablegen.
In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich zweimal im Jahr eine Fischerprüfung durch die unteren Fischereibehörden durchgeführt. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig vorher in den Kreisnachrichten bekannt gegeben. Prüfungen finden jeweils Anfang Juni und Anfang Dezember statt.
Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch die örtlichen Fischereivereine beziehungsweise -verbände durchgeführt.

Die vorläufige Zulassung zur Fischerprüfung ist vorher schriftlich zu beantragen.

Die endgültige Zulassung zur Prüfung erfolgt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
  • den Nachweis über eine mindestens 35-stündige Teilnahme an einem Vorbereitungskurs nachgewiesen hat,
  • die Prüfungsgebühr rechtzeitig vor Prüfungsbeginn gezahlt hat,
  • das dreizehnte Lebensjahr am Tag der Prüfung vollendet hat.
Die Fischerprüfung wird in einem schriftlichen Verfahren durchgeführt, Die Prüfungsfragebogen werden einheitlich für ganz Rheinland-Pfalz erstellt und enthalten 50 Fragen zu den Themen:
  • Allgemeine Fischkunde,
  • Spezielle Fischkunde,
  • Gewässerkunde,
  • Gesetzeskunde Tier- und Naturschutz sowie
  • Gerätekunde,
die innerhalb von zwei Stunden zu beantworten sind.

Nach bestandener Prüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgehändigt.

Für Schwerbehinderte kann ein Sonderfischereischein ausgestellt werden. Jugendlichen ab dem siebten Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Weitere Auskünfte hierzu erhalten sie vom zuständigen Sachbearbeiter.

Weitere Informationen rund um das Fischereiwesen in Deutschland und in Rheinland-Pfalz erhalten Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeins
  • Personalausweis
  • Vollmacht, sofern die Anmeldung für einen Dritten erfolgt

Gebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt 29 Euro.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Antragsvordruck Fischerprüfung  | PDF-Dokument, 684 kB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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