Frei verkäufliche Arzneimittel
Zuständige Behörde
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
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02681/81-0
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E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ak.de
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Ansprechpartner
Schulzahnärztlicher Dienst, Freiverkäufliche Arzneimittel
Sachbearbeiterin
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Fax: 02681/81 2700
E-Mail: isolde.fischer@kreis-ak.de
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Beschreibung
Kontrolle der Betriebe, die frei verkäufliche Arzneimittel in den Verkehr bringen
Frei verkäufliche Arzneimittel sind so genannte traditionelle Arzneimittel/Vorbeugemittel (zum Beispiel Melissengeist, Husten- und Brusttee, Hühneraugenpflaster).
Frei verkäufliche Arzneimittel sind so genannte traditionelle Arzneimittel/Vorbeugemittel (zum Beispiel Melissengeist, Husten- und Brusttee, Hühneraugenpflaster).
Nach dem Arzneimittelgesetz unterliegen Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel herstellen, prüfen, lagern oder in den Verkehr bringen, der Überwachung.
Im Bereich der frei verkäuflichen Arzneimittel sind dies zum Beispiel:
- Verbrauchermärkte,
- Drogeriemärkte,
- Reformhäuser.
Dabei wird insbesondere inspiziert:
- die Anwesenheit einer sachkundigen Person während der gesamten Ladenöffnungszeit,
- die Kennzeichnung der Fertigarzneimittel,
- die Verfalldaten.