Kinder- und Jugendschutz
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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02681/81-0
Fax: 02681/81-2500 und 2590
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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Ansprechpartner
Jugendarbeit, Jugendschutz
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Sachbearbeiterin
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02681/81 2541
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E-Mail: jennifer.weitershagen@kreis-ak.de
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Kinder- und Jugendschutz
"Jugendschutz geht zur Schule"
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
"Jugendschutz geht zur Schule"
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Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681-81 2596
Fax: 02681-81 2500
E-Mail: yvonne.berndt@kreis-ak.de
Raum: 340
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E-Mail: yvonne.berndt@kreis-ak.de
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beschreibung
Aufgabe des Kinder- und Jugendschutz ist es, einerseits die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine gesunde Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Ziel des Jugendschutzes ist es andererseits, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen und sie zu stärken gegenüber Beeinträchtigungen aller Art (§ 14 Sozialgesetzbuch VIII). Zielgruppen des Kinder- und Jugendschutzes sind die Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule, Eltern, Gewerbetreibende sowie alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sowie Kinder und Jugendliche selbst.
Inhaltlich befasst sich der erzieherische Jugendschutz mit Themen wie zum Beispiel Suchtprävention, Gewaltprävention, Mobbing und Medienpädagogik.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.jugendschutzaktiv.de und www.jugendschutz.de.
Inhaltlich befasst sich der erzieherische Jugendschutz mit Themen wie zum Beispiel Suchtprävention, Gewaltprävention, Mobbing und Medienpädagogik.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.jugendschutzaktiv.de und www.jugendschutz.de.
rechtsgrundlagen
Wichtigste Rechtsgrundlage ist
- § 14 Sozialgesetzbuch VIII.
Verfügbare Formulare
Fortbildungsplan 2021 des Arbeitskreises Suchtprävention Altenkirchen | PDF-Dokument, 433 kBFortbildungsangebote "Jugendschutz geht zur Schule" | PDF-Dokument, 277 kB