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30.09.2021

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Altenkirchen

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Altenkirchen
über ein
„Förmliches Genehmigungsverfahren“
nach den §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der 9. BImSchV
zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen am Standort Hümmerich

Absetzung des ursprünglichen Erörterungstermins am 26.10.2021

Der Erörterungstermin, angekündigt für den 26.10.2021, wird hiermit abgesetzt, da zusätzliche Unterlagen eingereicht werden, die eine ergänzende Offenlage erforderlich macht. Hierdurch bedingt wird die Möglichkeit eingeräumt Einwendungen zu dem ergänzten Teil einzulegen. Folglich kann der Erörterungstermin erst nach Beendigung der Einwendungsfrist stattfinden. Der neue Termin, sowie die entsprechende Bekanntmachung zu der ergänzenden Offenlage werden nach Eingang der Unterlagen bekannt gegeben.

 

Altenkirchen, 30.09.2021                         

                                                                                Kreisverwaltung Altenkirchen
                                                                                gez.

                                                                                Dr. Peter Enders
                                                                                Landrat