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07.06.2018

Giebelwaldhalle in Mudersbach - Kreisrechtsausschuss wies Widerspruch eines Nachbarn zurück

Am 23. Mai fand vor dem Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Altenkirchen die mündliche Verhandlung in Sachen „Giebelwaldhalle Mudersbach“ statt. Ein Nachbar hatte gegen eine Nachtragsbaugenehmigung der Kreisverwaltung Widerspruch erhoben, den der Kreisrechtsausschuss nunmehr mit Widerspruchsbescheid vom 30.05.2018 als unbegründet zurückwies.

Zum Hintergrund:

Der Ortsgemeinde Mudersbach wurde mit Bescheid vom 03.11.2010 die Baugenehmigung zur Errichtung der Giebelwaldhalle erteilt, wobei die Nutzung des gesamten Gebäudes bis spätestens 21.30 Uhr zu beenden ist und die 54 Stellplätze nach 22.00 Uhr nicht mehr genutzt werden dürfen. Auf Antrag der Ortsgemeinde hatte dann die Baugenehmigungsbehörde im Sommer 2017 eine Nachtragsbaugenehmigung zur Nutzungserweiterung der Giebelwaldhalle für acht besondere Veranstaltungen pro Kalenderjahr als seltene Ereignisse unter diversen Nebenbestimmungen erteilt. Die ortsansässigen Vereine wie Theatergruppe, Chor, Musik- und Schützenverein möchten hier Aufführungen und Konzerte geben, die über den Zeitraum 22.00 Uhr hinausgehen. Hiergegen hatte sich ein Nachbar gewandt, der sich in nachbarschützenden Rechten verletzt sieht.

Zu den Entscheidungsgründen:

Die der Ortsgemeinde erteilte Nachtragsbaugenehmigung sei weder zum Nachteil des Nachbarn inhaltlich zu unbestimmt noch verletze das Vorhaben zu seinen Ungunsten das Gebot der Rücksichtnahme. Zu diesem Ergebnis kam der Kreisrechtsausschuss. Der Betrieb der Giebelwaldhalle für Feste und Bälle sei nur ausnahmsweise – in seltenen und im Einzelnen benannten Fällen – zulässig und unter Anwendung des aktuell eingeholten lärmtechnischen Gutachtens sowie der erlassenen Nebenbestimmungen auch für den Nachbarn zumutbar.

Die gutachterliche Stellungnahme sei geeignet, die zu erwartenden Lärmimmissionen abzuschätzen. Ausgehend vom Nutzungserweiterungskonzept werde die Einhaltung der TA-Lärm-Werte für seltene Ereignisse überprüft. Hierbei seien nicht nur die baulichen Gegebenheiten der Giebelwaldhalle herangezogen, sondern auch der nächtliche Verkehr an Wochenenden in den umliegenden Straßen beobachtet und der Parkierungsverkehr untersucht worden.

Zusammenfassend stellt das Gutachten fest, dass einerseits die Schalldämm-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der Giebelwaldhalle ausreichend seien, um den Immissionsrichtwert der Nachtzeit zu unterschreiten, andererseits komme die aus den Parkierungstätigkeiten auftretenden Geräuschimmissionen ebenfalls unterhalb der zu stellenden Anforderungen zum Liegen. Die Problematik des abfließenden Verkehrs im öffentlichen Straßenraum im Verlauf der Wohnstraße des Nachbarn sei ausdrücklich aufgegriffen und ein Parkverbot in der Barbarastraße vorgeschlagen sowie durch Nebenbestimmungen des Bauamtes konkretisiert und verbindlich festgeschrieben worden. So dürften die Stellplätze an der Giebelwaldhalle nach Veranstaltungsende - plus 30 Minuten - nicht mehr genutzt werden, was durch elektronisch zeitgeschaltete Poller oder Schranken realisiert werde. Jeweils vom Veranstaltungsbeginn bis mindestens um 6.00 Uhr am Folgetag werde in der Barbarastraße mindestens von Haus-Nummer 14 bis 22 ein beidseitiges Halte- und Parkverbot eingerichtet. So könne - laut gutachterlicher Stellungnahme - eine Reduzierung der prognostizierten Geräuschbelastung auf ein zumutbares Maß erreicht werden.

Die Nutzungserweiterung widerspreche insoweit auch nicht dem Gebot der Rücksichtnahme. Ein Nachbar könne in diesem Zusammenhang lediglich solche Nutzungsstörungen abwehren, die als rücksichtslos zu werten seien. Aufgrund der Reduzierung der seltenen Ereignisse auf explizit acht Veranstaltungen sowie unter Bezugnahme auf die einzuhaltenden Immissionsrichtwerte seien die seltenen Ereignisses nach Ansicht des Kreisrechtsausschusses für den Nachbarn zumutbar. Die Einhaltung der Lärmwerte werde durch das Bauamt überwacht.

Daher sehe der Kreisrechtsausschuss in der erteilten Nachtragsbaugenehmigung einen für den Nachbarn zumutbaren und auch für die örtlichen Vereine sinnvollen Interessenausgleich.



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