Weitere Untersagung von so genannten Montagsspaziergängen im Kreis Altenkirchen
Weitere Untersagung von so genannten unangemeldeten „Montagsspaziergängen“ Altenkirchen. Aufgrund der Erfahrungen in den letzten beiden Wochen hat die Kreisverwaltung Altenkirchen mit Datum vom 30. Dezember eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die die Durchführung von und die Teilnahme an unangemeldeten sogenannten „Montagsspaziergängen“ in der Zeit vom 03. Januar bis 09. Januar 2022 untersagt. Dies gilt auch für jede thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete sowie behördlich bestätigte Ersatzversammlung im Landkreis Altenkirchen. Auffällig erschien den Ordnungskräften weiterhin die hohe Zahl von Personenkraftwagen mit fremden Autokennzeichen, die am Ausgangspunkt parkten. |
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