Lebensmittelkontrolleurin/ Lebensmittelkontrolleur
Beschreibung
Dass Sie in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln vermittelt,
- die Meisterprüfung abgelegt haben
- oder als Techniker über einen staatlichen Abschluss verfügen
- und eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen können.
zwei Jahre
Ausbildungsbeginn:
01. Mai oder 01. Oktober
Aufgabengebiet:
- Insbesondere die Kontrolle, Überwachung und Beratung der Lebensmittel herstellenden und behandelnden Einrichtungen,
- Probeentnahmen,
- die Verbraucherberatung,
- die Durchführung von Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren sowie bei Bedarf die Mitwirkung bei Aufgaben der Veterinärverwaltung neben der Lebensmittelüberwachung.