Übernahme der Beförderungskosten zu Schul- und Betriebspraktika
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
57610 Altenkirchen
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Ansprechpartner
Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
beschreibung
Die kommunalen Schulträger tragen unter anderem die notwendigen Kosten für die Beförderung der Schüler zu schulisch gelenkten Pflichtpraktika.
rechtsgrundlagen
notwendige unterlagen
- Antragsformular
- Einkommensunterlagen bei Bildungsgängen der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe, Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen)
