Amtsärztlicher Dienst
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81-2700
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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Ansprechpartner
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2700
E-Mail: heinz-uwe.fuchs@kreis-ak.de
Raum: 107
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In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2700
E-Mail: katja.hoefling@kreis-ak.de
Raum: 108
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In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2700
E-Mail: claudia.meierhenrich@kreis-ak.de
Raum: 110
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Sachbearbeiterin
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2700
E-Mail: ute.vitocco@kreis-ak.de
Raum: 102
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Beschreibung
Der amtsärztliche Dienst des Fachbereichs Gesundheit erstellt unter anderem Gutachten für Behörden, sonstige öffentliche Einrichtungen und Sozialleistungsträger. Amtsärztliche Stellungnahmen, Zeugnisse und Gutachten werden in der Regel nach ärztlicher Untersuchung durch die Ärztinnen und Ärzte des Fachbereichs Gesundheit der Kreisverwaltung Altenkirchen erstellt.
Untersuchungen werden im Auftrag anderer Behörden durchgeführt, zum Beispiel:
- Untersuchungen für den öffentlichen Dienst (Einstellungsuntersuchungen, Untersuchungen zwecks Verbeamtung, Dienstunfälle von Beamten, Dienstfähigkeit, Beihilfeangelegenheiten, Sanatoriumsaufenthalt, medizinische Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln et cetera).
- Untersuchungen für Beschäftige im Landesdienst nach TVöD-L
- Untersuchungen für Sozial- und Jugendämter (Krankenhilfe, Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Grundsicherung, Landesblindengeldgesetz)
- Begutachtungen nach Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII), u.a. Erwerbsfähigkeit, Eingliederungshilfen, medizinische Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln
- gerichtsärztliche Tätigkeiten für die Beurteilung von Prozess- Haft- Verhandlungs-fähigkeit, Betreuungen, Unterbringungen, und andere
- Untersuchungen auf Drogen-/Alkoholkonsum (Drogen-/Alkoholscreening)
- Untersuchungen für die Ausländerbehörde
oder im Auftrag von Privatpersonen, sofern dies durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift vorgesehen ist:
- Prüfungsfähigkeit
- Fahrtauglichkeit
- Fristverlängerung in Prüfungssituationen
- Bescheinigungen für das Finanzamt
- Bescheinigungen für die Familienkasse, Kindergeldkasse
- Eignung für den Beruf der Altenpflege/-hilfe
- Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen (Schengenstaaten)
Erhält der Fachbereich Gesundheit den Untersuchungsauftrag direkt durch die Behörde, erfolgt die Terminbenachrichtigung unmittelbar. Erhält die zu untersuchende Person den Untersuchungsauftrag selbst von der veranlassenden Behörde, was häufig bei Einstellungsuntersuchungen der Fall ist, ist dieser Auftrag zunächst beim Fachbereich Gesundheit ein-zureichen, bevor die Terminvergabe erfolgt.
Amtsärztliche Untersuchungen können in der Regel nur für Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Landkreis Altenkirchen erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Tätigkeiten des amtsärztlichen Dienstes nach den Vorschriften des Landesgebührengesetzes und der Landesverordnung über Gebühren der Gesundheitsverwaltung gebührenpflichtig sein können.Anmeldung und Terminvereinbarung
Ute Vitocco
Tel. 02681/ 81-2711
E-Mail: Ute-Vitocco@kreis-ak.de
Fax: 02681 / 81-2700
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ak.de
Notwendige Unterlagen
Soweit vorhanden sind zur Untersuchung folgende Unterlagen mitzubringen:
- Terminmitteilung des Fachbereichs Gesundheit
- Ausgefüllter Anamnesebogen
- Personalausweis
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweiskopie der Erziehungsberechtigten
- Befundberichte/Krankenhausentlassungsberichte der behandelnden Ärzte
- Seh- und Hörhilfen, Röntgenbilder, aktuelle Laborwerte
- Schwerbehindertenausweis/Feststellungsbescheid Grad der Behinderung
- Namen und Adressen der behandelnden Ärzte
- Liste der eingenommenen/einzunehmenden Medikamente