Behindertenbeauftragter
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
57610 Altenkirchen




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Ansprechpartner
Untere Abfallbehörde
Sachbearbeiter
Hochstraße 28
57610 Altenkirchen
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Hochstraße 28
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Beschreibung
Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner und Interessenvertreter der behinderten Menschen im Landkreis Altenkirchen in allen Angelegenheiten, für deren Erledigung die Zuständigkeit der Kreisverwaltung gegeben ist. Er setzt sich für eine möglichst barrierefreie Gestaltung der Einrichtungen des Landkreises Altenkirchen ein (zum Beispiel Verwaltungsgebäude, Kreisstraßen) und gibt Auskünfte zu rechtlichen Fragen rund um das Thema Behinderung.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Für das Tätigwerden des Behindertenbeauftragten werden keine Gebühren oder Auslagen erhoben.