Bildung und Teilhabe
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Leistungen für Bildung und Teilhabe
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Beschreibung
Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einem Sportverein beitreten, am gemeinsamen Mittagessen in Schule oder Kita teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist.
Voraussetzung ist, dass die Eltern oder das Kind
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen (zuständig ist dann das Jobcenter),
- Sozialhilfe beziehen (zuständig ist dann die Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung),
- Kindergeld und zusätzlich entweder Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen (zuständig ist dann die Kreisverwaltung).
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/bildungspaket.html .
Notwendige Unterlagen
Dem jeweiligen Antrag auf Leistungen ist eine Kopie der ersten Seite des aktuellen Wohngeld- oder Kinderzuschlag-Bewilligungsbescheides beizufügen.
Gebühren
Für das Verwaltungsverfahren werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.
Verfügbare Formulare






