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Ein-Euro-Job

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/812000 u. 02681/812075
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Kreisrechtsausschuss
Sachbearbeiterin
Hochstraße 28
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2122
Fax:  02681/81 2188
E-Mail:  ulrike.hahmann@kreis-ak.de
Raum:  OG 03

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Beschreibung

Die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das Arbeitslose bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen soll. Arbeitsgelegenheiten in diesem Sinne sind zusätzliche Beschäftigungen, die abseits vom bereits vorhandenen Arbeitsmarkt und mit Hilfe von öffentlichem Geld angeboten werden (sogenannte „Ein-Euro-Jobs").

Die Zusatzjobs mit Mehraufwandsentschädigung müssen zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sein.

Empfängern von Arbeitslosengeld II wird eine Beschäftigung geboten, die sie zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit nutzen können. Ziel der Zusatzjobs ist, Langzeitarbeitslose wieder an den sogenannten „Ersten Arbeitsmarkt“ heranzuführen. Zielgruppe der Zusatzjobs sind daher Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II beziehen und keine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können.
Die Zusatzjobs sollen Arbeitslose wieder an den Rhythmus des Arbeitstages und die Erwartungen des Arbeitsmarkts an ein gewisses Maß an Arbeitsdisziplin gewöhnen und so die Verwertbarkeit der Arbeitskräfte für Arbeitgeber wieder herstellen.
Üblicherweise handelt es sich um Teilzeitarbeit von bis zu dreißig Stunden pro Woche.

Für die Arbeitsgelegenheit wird eine Mehraufwandsentschädigung (MAE) gezahlt, die dem Teilnehmer die durch die Ausübung des Zusatzjobs zusätzlich entstehenden Aufwendungen ersetzen soll. Sie beträgt in der Regel einen Euro pro Stunde. Durch einen Zusatzjob entsteht kein reguläres Arbeitsverhältnis, die Entschädigung stellt daher kein Arbeitsentgelt dar.

Da Zusatzjobs mit ihrer Zielsetzung, an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen, keine dauerhafte Teilnahme vorsehen, ist die individuelle Zuweisung im Regelfall auf drei bis zwölf Monate befristet. Eine Verlängerung oder wiederholte Teilnahme ist möglich, wenn dies erforderlich ist.

Die Kreisverwaltung bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Kreis Altenkirchen eine begrenzte Anzahl solcher Arbeitsgelegenheiten ( zum Beispiel als Hausmeisterhelfer an den Schulen in Kreisträgerschaft, im Kreisarchiv oder in Schulbibliotheken) an. Die Bewerber für eine Arbeitsgelegenheit werden zunächst durch das Jobcenter Kreis Altenkirchen vorgeschlagen. Sie erhalten dann Gelegenheit zu einem Vorstellungsgespräch am jeweiligen Beschäftigungsort. Die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit ist abhängig von der persönlichen, gesundheitlichen und sonstigen Eignung des Bewerbers (polizeiliches Führungszeugnis).

Bei der Umsetzung der Maßnahmen ist die Kreisverwaltung Altenkirchen an die gesetzlichen Regelungen sowie an die Vorgaben des Jobcenters Kreis Altenkirchen gebunden.

Rechtsgrundlagen

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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