Einsichtnahme in Bauakten
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Ansprechpartner
Bauaufsicht
Sachbearbeiterin
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beschreibung
Das Bauarchiv der Kreisverwaltung Altenkirchen hält Akten über Bauvorhaben ab circa 1941 vor.
Wer darf welche Akten einsehen?
Auf schriftlichen Antrag können Grundstückseigentümer oder sonstige Personen bei berechtigtem Interesse und entsprechender Vollmacht des Eigentümers eine Bauakte einsehen. Kopien werden auf Wunsch angefertigt.
gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Landesbauordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehördern und über die Vergütung der Leistungen für Prüfingenieure für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Die Höhe der Gebühr ist einzelfallabhängig.
Die Höhe der Gebühr ist einzelfallabhängig.
