Einsichtnahme in Bauakten
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen




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Sachbearbeiterin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen




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beschreibung
Das Bauarchiv der Kreisverwaltung Altenkirchen hält Akten über Bauvorhaben ab circa 1941 vor.
Wer darf welche Akten einsehen?
Auf schriftlichen Antrag können Grundstückseigentümer oder sonstige Personen bei berechtigtem Interesse mit Vollmacht des Eigentümers eine Bauakte einsehen. Kopien werden auf Wunsch angefertigt.
Bitte vor Akteneinsicht die zuständigen Sachbearbeiter telefonisch anfragen, ob die Bauakten für das entsprechende Flurstück vorhanden sind. Hierbei werden folgende Daten benötigt:
- Flur, Flurstück,
- Gemarkung,
- Straße,
- Bauort,
- Name des Bauherrn,
- wenn vorhanden Bauscheinnummer beziehungsweise Aktenzeichen.
gebühren
Die Höhe der Gebühr ist einzelfallabhängig.
Verfügbare Formulare
