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Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin

Zuständige Behörde

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2500 und 2590
E-Mail:  post@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Schutz des Kindeswohls und Kindesgesundheit
Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2744
Fax:  02681/81 2590
E-Mail:  sandra.koersgen@kreis-ak.de
Raum:  340

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Schutz des Kindeswohls und Kindesgesundheit
Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2724
Fax:  02681/81 2590
E-Mail:  petra.schmallenbach@kreis-ak.de
Raum:  340

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beschreibung

Die Aufgabe der Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin ist Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen zu unterstützen. Die Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin geht in die Familie und hilft den Eltern, den Familienalltag auf das Leben mit dem Baby umzustellen.

Vorraussetzung zum Einsatz einer Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin sind Familien oder Alleinerziehende mit Kindern bis drei Jahre.

Es handelt sich insbesondere um:
  • sehr junge Eltern,
  • überforderte Familien oder Alleinerziehende,
  • Familien oder Alleinerziehende mit beeinträchtiger Eltern - Kind - Beziehung,
  • Familien oder Alleinerziehende mit kranken oder beeinträchtigten Kindern.
  • Familien oder Alleinerziehende in anderweitig belastenden Lebenssituationen.
Unterstützungsbedarf kann dabei insbesondere vorliegen bei:
  • Fragen zur Ernährung des Kindes,
  • Fragen zur Pflege des Kindes,
  • Fragen im allgemeinen Umgang mit dem Kind,
  • Fragen zur Entwicklung und Förderung des Kindes,
  • Motivation stärken, andere Hilfen anzunehmen,
  • Begleitung zu anderen Hilfsangeboten (zum Beispiel Kinderarzt).
Die Förderung der elterlichen Kompetenz zur Pflege und Betreuung des Kindes steht im Vordergrund.

Die Betreuungsintensität (Häufigkeit der Besuche) richtet sich nach dem Bedarf der Familien.
Die Betreuung kann maximal zwölf Monate dauern.

Der Zugang:
  • Familien oder Alleinerziehende können sich selbst melden.
  • Institutionen der Gesundheitshilfe können sich melden oder weiterempfehlen (zum Beispiel Ärzte, Hebammen, Krankenhäuser).
  • Institutionen der Jugendhilfe können sich melden.
  • Beratungsstellen können sich melden oder weiterempfehlen.

rechtsgrundlagen

Die folgenden Grundsätze beziehen sich auf den Einsatz der Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin im Landkreis Altenkirchen.

Die Grundlage für den Einsatz der Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bildet die „Bundesstiftung Frühe Hilfen“. Die Bundesstiftung gründet sich auf die Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes. Gemäß § 3 Absatz 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) werden der Ausbau der Frühen Hilfen sowie der Einsatz von Familienhebammen oder Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen unterstützt.

Verfügbare Formulare

Icon Formular Flyer frühe Hilfen  | PDF-Dokument, 2.9 MB
Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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