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Gesundheitsfachberufe Medizinalkartei

Zuständige Behörde

In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Fax:  02681/81-2700
E-Mail:  gesundheitsamt@kreis-ak.de
Internet:  www.kreis-altenkirchen.de

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Ansprechpartner

Gesundheitsamt Verwaltung
Sachbearbeiterin
In der Malzdürre 7
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81 2721
Fax:  02681/81 2700
E-Mail:  cathy.sturm@kreis-ak.de
Raum:  012

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Beschreibung

Das Gesundheitsamt überwacht die staatlich geregelten Berufe des Gesundheitswesens und  die Führung von Berufsbezeichnungen in diesem Bereich.

Die in einem Beruf des Gesundheitswesens Tätigen sind verpflichtet, soweit sie ihre Tätigkeit selbstständig ausüben und/oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen, die Aufnahme und Beendigung der Berufsausübung sowie Änderungen beim Gesundheitsamt anzuzeigen.

Berufe des Gesundheitswesens sind unter anderem Ärzte/innen, Heilpraktiker/innen, Krankenschwestern/ pfleger/innen, Hebammen/Entbindungspfleger, Pflegedienste, Altenpfleger/innen, Physiotherapeuten/innen, Podologen/innen et cetera.

Die Anzeige kann in einem formlosen Schreiben erfolgen, mitzuteilen sind darin:

  • Zeitpunkt des Beginns/beziehungsweise Beendigung der Berufsausübung
  • Anschrift der Niederlassung (Praxis)
  • Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
  • dem Schreiben sind die Nachweise über die Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung beizulegen (beglaubigte Abschrift/Kopie)

Das Gesundheitsamt stellt dann eine Bestätigung über die Anmeldung zur Vorlage bei einer Krankenkasse, bbeziehungsweise dem Finanzamt aus.

Im Rahmen der Medizinalaufsicht erledigt das Gesundheitsamt zudem folgende Aufgaben:

  • Verzeichnis der im Kreis niedergelassenen, selbständig tätigen Ärzte/innen
  • Aufsicht über Heilpraktiker/innen, Erlaubniserteilung zur Berufsausübung
  • An-, Um- und Abmeldungen der Niederlassungen der nichtakademischen Berufe im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel Heilpraktiker/innen, Physiotherapeuten/innen, Podologen/innen, Logopäden/innen

Auch Gewerbetreibende wie zum Beispiel kosmetische Fußpflege, Piercing-Studios, Tattoo-Studios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Sonnenstudios et cetera sind verpflichtet sich beim  Gesundheitsamt anzumelden, da sie der hygienischen Überwachung unterliegen.

Behördennummer 115

Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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