Hilfe zur Erziehung
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beschreibung
Wenn Sie als Mutter und/oder Vater das Sorgerecht für ihre Kinder haben, haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Erziehung für Ihr minderjähriges Kind.
Das Jugendamt hat ein breites Angebot von unterschiedlichen Hilfsmöglichkeiten für Sie als Eltern, wenn Sie Probleme oder Schwierigkeiten bei der Erziehung ihres Kindes haben und Unterstützung, Hilfe und/oder Rat bei der Erziehung benötigen.
Aber auch die Kinder/Jugendlichen haben die Möglichkeit, sich bei Erziehungsfragen an das Jugendamt zu wenden.
Die Hilfe kann ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen.
Formen der Hilfe:
- Erziehungsberatung,
- Erziehungsbeistand,
- Betreuungshelfer,
- Sozialpädagogische Familienhilfe,
- Soziale Gruppenarbeit,
- Tagesgruppe,
- Vollzeitpflege,
- Heimerziehung ,
- betreutes Wohnen,
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Die Hilfe zur Erziehung erfolgt auf Antrag der sorgeberechtigten Eltern, des Pflegers oder des Vormunds. Das Jugendamt prüft, ob die beantragte Hilfe oder eine andere Hilfeart für die Entwicklung des Kindes geeignet und notwendig ist.
